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Wie reklamiere ich eine Kreditkarten-Zahlung?

Falls Ihnen ein falscher oder unklarer Betrag von Ihrer Kreditkarte abgebucht wurde, können Sie eine Reklamation von ungerechtfertigten Kreditkarten-Zahlungen in Ihrem Online Banking in Auftrag geben. Alternativ können Sie das Reklamationsformular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an Ihre Commerzbank-Filiale oder an die im Formular aufgedruckte Adresse senden. Lassen Sie unverzüglich Ihre Kreditkarte sperren, sofern Sie die Transaktion nicht selbst getätigt haben.

Im Online Banking

  1. Melden Sie sich mit Ihren Online Banking-Zugangsdaten an, um Ihre Reklamation in Auftrag zu geben.
  2. Füllen Sie das Formular entsprechend aus.
    • Wählen Sie die betroffene Kreditkarte aus. Beachten Sie, dass Sie Ihre Kreditkarte Ihrem Online Banking zuschlüsseln müssen, damit sie in den Auswahloptionen erscheint.
    • Unter "Art der Reklamation" wählen Sie den Reklamationsgrund aus. Im Bereich "Reklamation" können Sie zusätzliche Informationen auswählen.
    • Ihnen wird je nach ausgewählter "Art der Reklamation" angezeigt, welche Nachweise Sie hochladen müssen. Laden Sie diese hoch.
  3. Lesen Sie sich die Hinweise durch und bestätigen Sie mit Klick auf "Weiter".
  4. Überprüfen Sie Ihre Angaben und speichern oder drucken Sie den Reklamationsantrag zur Archivierung für Ihre persönlichen Unterlagen.
  5. Geben Sie Ihre Reklamation mit einer TAN (photoTAN / mobileTAN) frei.
  6. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung Ihres Reklamations-Auftrags.

Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Achten Sie unbedingt darauf beim Reklamations-Antrag alle geforderten Nachweise hochzuladen. Andernfalls können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten. 
  • Versuchen Sie als Erstes, das Problem um die Falschbuchung schriftlich (Brief / E-Mail) mit dem Zahlungsempfänger / Händler zu klären. Der Schriftwechsel wird i. d. R. im weiteren Chargeback-Verfahren als Nachweis benötigt.
  • Jede Transaktion kann nur einmalig reklamiert werden.
  • Ihr Geld wird Ihnen vorerst unter Vorbehalt gutgeschrieben, da der Zahlungsempfänger / Händler das Recht hat, Einspruch einzulegen.

Eine direkte Reklamation – ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Zahlungsempfänger / Händler – ist in folgenden Situationen möglich:

  • Doppelte Abbuchung einer Hotel-Rechnung.
  • Abbuchung eines zu hohen Betrags des Zahlungsempfängers / Händlers.
  • Keine Übereinstimmung des Zahlungsempfängers / Händlers mit dem auf der Rechnung hinterlegten Namen.
  • Bargeldauszahlung am Geldautomaten geringer als eingegebener Auszahlungsbetrag.
Hinweis: Bedenken Sie, dass wir auch im Falle einer direkten Reklamation alle relevanten Nachweise (Kreditkartenabrechnung, Rechnungskopie etc.) sowie das vollständig ausgefüllte Reklamationsformular von Ihnen benötigen.

Weiterführende Informationen

  • Als Inhaber einer Business Card Classic, Business Card Premium, Corporate Card Classic oder Corporate Card Premium können Sie unser Reklamationsformular für die Business Card / Corporate Card nutzen, um eine ungerechtfertigte Kreditkartenzahlung zu reklamieren. Füllen und drucken Sie das Formular aus. Senden Sie uns das unterschriebene Formular postalisch an die auf dem Dokument hinterlegte Adresse zu.
  • Sollten Sie Inhaber einer Kooperations-Kreditkarte sein, wenden Sie sich für eine Chargeback-Beantragung an den Ihnen bekannten Kreditkarteninhaber-Service. Die Telefonnummer finden Sie auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte.
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