Wie reklamiere ich eine Kreditkarten-Zahlung?
Falls Ihnen ein falscher oder unklarer Betrag von Ihrer Kreditkarte abgebucht wurde, können Sie eine Reklamation von ungerechtfertigten Kreditkarten-Zahlungen in Auftrag geben. Tun Sie das ganz einfach in Ihrem Online Banking mithilfe der untenstehenden Schritte. Alternativ können Sie das Reklamationsformular ausfüllen und unterschrieben an Ihre Commerzbank-Filiale senden, um das Chargeback zeitnah zu beantragen.
Im Online Banking
- Melden Sie sich mit Ihren Online Banking-Zugangsdaten an, um Ihre Reklamation in Auftrag zu geben.
- Füllen Sie das Formular entsprechend aus.
- Wählen Sie die betroffene Kreditkarte aus. Beachten Sie, dass Sie Ihre Kreditkarte Ihrem Online Banking zuschlüsseln müssen, damit sie in den Auswahloptionen erscheint.
- Unter "Art der Reklamation" wählen Sie den Reklamationsgrund aus. Im Bereich "Reklamation" können Sie zusätzliche Informationen auswählen.
- Ihnen wird je nach ausgewählter "Art der Reklamation" angezeigt, welche Nachweise Sie hochladen müssen. Laden Sie diese hoch.
- Lesen Sie sich die Hinweise durch und bestätigen Sie mit Klick auf "Weiter".
- Überprüfen Sie Ihre Angaben und speichern oder drucken Sie den Reklamationsantrag zur Archivierung für Ihre persönlichen Unterlagen.
- Geben Sie Ihre Reklamation mit einer TAN (photoTAN / mobileTAN) frei.
- Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung Ihres Reklamations-Auftrags.
Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:
- Achten Sie unbedingt darauf beim Reklamations-Antrag alle geforderten Nachweise hochzuladen. Andernfalls können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten.
- Versuchen Sie als Erstes, das Problem um die Falschbuchung schriftlich (Brief / E-Mail) mit dem Zahlungsempfänger / Händler zu klären. Der Schriftwechsel wird i. d. R. im weiteren Chargeback-Verfahren als Nachweis benötigt.
- Jede Transaktion kann nur einmalig reklamiert werden.
- Ihr Geld wird Ihnen vorerst unter Vorbehalt gutgeschrieben, da der Zahlungsempfänger / Händler das Recht hat, Einspruch einzulegen.
Eine direkte Reklamation – ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Zahlungsempfänger / Händler – ist in folgenden Situationen möglich:
- Doppelte Abbuchung einer Hotel-Rechnung.
- Abbuchung eines zu hohen Betrags des Zahlungsempfängers / Händlers.
- Keine Übereinstimmung des Zahlungsempfängers / Händlers mit dem auf der Rechnung hinterlegten Namen.
- Bargeldauszahlung am Geldautomaten geringer als eingegebener Auszahlungsbetrag.
Hinweis: Bedenken Sie, dass wir auch im Falle einer direkten Reklamation alle relevanten Nachweise (Kreditkartenabrechnung, Rechnungskopie etc.) sowie das vollständig ausgefüllte Reklamationsformular von Ihnen benötigen.
Weiterführende Informationen
- Sollten Sie Inhaber einer Business oder Kooperations-Kreditkarte sein, wenden Sie sich für eine Chargeback-Beantragung an den Ihnen bekannten Kreditkarteninhaber-Service. Die Telefonnummer finden Sie auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte.
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