Um sich vor einer Pfändung zu schützen bzw. diese zu vermeiden, können Sie als Schuldner sich mit Ihrem/n Gläubiger/n im Vorfeld einigen. Die Einigung sollte stattfinden, bevor der Gläubiger eine Pfändung gegen Sie erwirkt und Ihr Konto gesperrt wird. Sollte Ihr Girokonto bereits gesperrt sein, können Sie in Ihrem Online Banking die Begleichung des Pfändungsbetrags in Auftrag geben.Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihr bei uns bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto / PSK) umwandeln zu lassen. Die Kontoumwandlung kann auch dann noch beantragt werden, wenn für Ihr Konto bereits Pfändungen zugestellt wurden. Auch ein P-Konto ist pfändbar, allerdings können Sie Ihren Pfändungs-Freibetrag schützen. Die Schutzwirkung des P-Kontos tritt bereits ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Kraft, sofern Sie Ihr Konto innerhalb der Schutzfrist (ein Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) umwandeln. Erfolgt die Umwandlung Ihres Girokonto in ein P-Konto erst später, greift die Schutzwirkung erst für die Zukunft (ab dem Wandlungsdatum).