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Welche Länder nehmen am SEPA-Verfahren teil?

Durch SEPA erhalten teilnehmende Länder einen in Euro standardisierten Zahlungsverkehr. Sie können der folgenden Übersicht entnehmen, welche Länder teilnehmen.

SEPA-Länder Übersicht

  • Alandinseln.
  • Andorra.
  • Belgien.
  • Bulgarien.
  • Dänemark.
  • Deutschland.
  • Estland.
  • Finnland.
  • Frankreich.
  • Französisch-Guyana.
  • Gibraltar**.
  • Griechenland.
  • Großbritannien**.
  • Guadeloupe.
  • Guernsey.
  • Irland.
  • Island.
  • Isle of Man.
  • Italien. 
  • Jersey.
  • Kanarische Inseln.
  • Kroatien.
  • Lettland.
  • Liechtenstein.
  • Litauen.
  • Luxemburg.
  • Madeira.
  • Malta.
  • Martinique.
  • Mayotte.
  • Monaco*.
  • Niederlande.
  • Norwegen.
  • Österreich.
  • Polen.
  • Portugal.
  • Réunion.
  • Rumänien.
  • Saint-Pierre und Miquelon.
  • San Marino.
  • Sankt Martin.
  • Schweden.
  • Schweiz*.
  • Slowakei.
  • Slowenien.
  • Spanien.
  • Tschechische Republik.
  • Ungarn.
  • Vatikanstadt.
  • Zypern.

Weiterführende Informationen 

  • Die mit "*" markierten Länder verfügen nicht über den Gleichbepreisungsgrundsatz der EU-Preisverordnung, wodurch abweichende Entgelte anfallen können.
  • Bei Ländern mit der Markierung "**" handelt es sich um Großbritannien und das britische Überseegebiet Gibraltar. Seit dem 01.01.2021 werden Zahlungsaufträge wie Aufträge mit Drittlandbezug behandelt. Somit sind die Regelungen der Geldtransferverordnung zu beachten und es können abweichende Entgelte anfallen, da diese nicht mehr dem Gleichbepreisungsgrundsatz der EU-Preisverordnung unterliegen.
  • Informieren Sie sich, welche Bedeutung hinter dem SEPA-Verfahren steht.
  • Das SEPA-Verfahren vereinheitlicht und vereinfacht den Zahlungsverkehr im europäischen Raum.
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