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Erbengemeinschaft und Konto: Was muss ich beachten?

Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Alle Erben übernehmen zusammen den Nachlass mit allen Rechten und Pflichten. Dadurch ist es keinem einzelnen Erben gestattet, über Nachlassgegenstände allein zu verfügen. Um über vorhandene Konten verfügen zu können, ist es für alle Erben zwingend notwendig, die folgenden Unterlagen und Dokumente im Original zur Einsicht vorzulegen:
  • Die beglaubigte Abschrift eines Testaments mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht) oder den Erbschein in Ausfertigung (urkundliches Original).
  • Die Personalausweise / Reisepässe aller Erben. 

Weiterführende Informationen

  • Bei einer Erbengemeinschaft sind nur gemeinschaftliche Verfügungen zulässig. Alle Aufträge bezüglich der Nachlasskonten müssen von allen Personen der Erbengemeinschaft unterschrieben werden. 
  • Eine Erbschaftsvollmacht gegenüber der Bank kann mittels eines ausgefüllten Formulars erteilt werden. Die Unterschriften (Vollmachtgeber/ Vollmachtnehmer) sind unter Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses in einer unserer Filialen zu leisten. 
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