Erbengemeinschaft und Konto: Was muss ich beachten?
- Die beglaubigte Abschrift eines Testaments mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht) oder den Erbschein in Ausfertigung (urkundliches Original).
- Die Personalausweise / Reisepässe aller Erben.
Weiterführende Informationen
- Bei einer Erbengemeinschaft sind nur gemeinschaftliche Verfügungen zulässig. Alle Aufträge bezüglich der Nachlasskonten müssen von allen Personen der Erbengemeinschaft unterschrieben werden.
- Eine Erbschaftsvollmacht gegenüber der Bank kann mittels eines ausgefüllten Formulars erteilt werden. Die Unterschriften (Vollmachtgeber/ Vollmachtnehmer) sind unter Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses in einer unserer Filialen zu leisten.
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