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Einlagensicherung: Wie sicher ist meine Geldanlage?

Girokonten, Tagesgeldkonten sowie Termin- und Spareinlagen sind bei allen Banken in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000,00 EUR je Einleger geschützt. Bis zu dieser Summe garantiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Rückzahlung Ihrer Einlagen. Zusätzlich ist die Commerzbank Mitglied des Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., welcher eine Anschlussdeckung zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bietet. Die Sicherungsgrenze der Commerzbank kann beim ESF abgefragt werden. Das Wertpapierdepot zählt nicht zu den 100.000,00 EUR der gesetzlichen Einlagensicherung. Alle in Ihrem Depot enthaltenen Wertpapiere stellen ein gesetzliches Sondervermögen dar. Das bedeutet, dass Ihre Aktien, Anleihen oder Geldmarktfonds Ihnen gehören und von der Commerzbank nur verwahrt werden.

Weiterführende Informationen

  • Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch die Einlagensicherungssysteme entschädigungsfähig. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Webseite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Auf Anfrage informiert die Commerzbank Sie darüber, ob bestimmte Produkte entschädigungsfähig sind oder nicht. Sollten Einlagen entschädigungsfähig sein, wird dies auf Ihrem Kontoauszug bestätigt. 
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    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.